Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Reservierungsbedingungen gelten für Tischreservierungen bei:
JOVI – Wein & Aperitifbar
Inhaber: Joel Junkert
Staufenstraße 20
48145 Münster
Deutschland
Diese Bedingungen werden nur dann Bestandteil der Reservierungsvereinbarung, wenn der Gast vor Abschluss der Reservierung auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen.
2. Reservierungscharakter
Mit der bestätigten Reservierung vereinbaren JOVI und der Gast verbindlich die Bereitstellung eines Tisches für den vereinbarten Zeitpunkt und die angegebene Personenzahl.
Aus der Tischreservierung allein ergibt sich keine Verpflichtung zur Bestellung bestimmter Speisen oder Getränke und kein Mindestumsatz, sofern vor der Reservierungsbestätigung nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde.
3. Ankunft und Tischfreihaltung
Reservierte Tische werden bis zu 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit freigehalten.
Bei einer Verspätung bitten wir um eine möglichst frühzeitige telefonische Mitteilung. Erfolgt innerhalb der Freihaltezeit keine Nachricht, kann der Tisch bei Bedarf anderweitig vergeben werden.
Bei rechtzeitig mitgeteilter Verspätung bemühen wir uns, die Reservierung weiterhin zu ermöglichen. Eine unbegrenzte Freihaltung des Tisches kann jedoch nicht garantiert werden.
4. Stornierung
Eine Reservierung kann jederzeit kostenfrei storniert werden. Die Stornierung kann telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp erfolgen.
Damit wir den Tisch möglichst noch anderweitig vergeben können, bitten wir um eine Absage so früh wie möglich, nach Möglichkeit spätestens 24 Stunden vor dem Reservierungstermin.
5. Nichterscheinen (No-Show)
Erscheint der Gast ohne vorherige Absage nicht zur reservierten Zeit, behalten wir uns vor, im Einzelfall nach den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen.
Ein Anspruch wird nur geltend gemacht, wenn JOVI durch das Nichterscheinen nachweislich ein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Tisches werden berücksichtigt.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Gruppenreservierungen
Bei Gruppenreservierungen bitten wir um eine möglichst genaue Angabe der Personenzahl. Änderungen der Personenzahl oder eine vollständige Absage sollten so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Für gewöhnliche Tischreservierungen von Gruppen wird keine Anzahlung verlangt.
Individuelle Vereinbarungen für private Veranstaltungen oder eine exklusive Raumnutzung bleiben hiervon unberührt und werden vor einer verbindlichen Buchung gesondert abgestimmt.
7. Höhere Gewalt und Betriebsausfälle
Kann eine Reservierung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, nicht durchgeführt werden, dürfen wir die Reservierung absagen oder – im Einvernehmen mit dem Gast – auf einen anderen Termin verschieben.
Hierzu können insbesondere behördliche Anordnungen, erhebliche technische Störungen oder ein unvorhersehbarer Ausfall des Betriebs gehören. Wir informieren den Gast hierüber so früh wie möglich.
8. Haftung
JOVI haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollte eine Bestimmung dieser Reservierungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
